Die religiösen Institutionen werden eine basisdemokratische Parallelstruktur erhalten (sog. duales System).

Alle Mitglieder der Umma werden künftig in einem Stimmregister erfasst.

Die Angehörigen der verschiedenen Moscheen werden sich in sogenannten Personalgemeinden zusammenschliessen können (vgl. § 129 Abs. 1 KV; vgl. § 71 Abs. 3 Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt vom 23. November 2022).

Delegierte der Personalgemeinden werden in periodischen Abständen in einem Legislativorgan (Madschlis) zusammenkommen.

Die Madschlis wird ein Exekutivorgan (Ḥukūma) wählen können.

Alle Mitglieder der Umma werden über direktdemokratische Rechte verfügen (Referendum, Initiative).

Die Mitglieder der Umma werden bei der Anstellung von Imamen ein Mitspracherecht haben.

Eine moderat ausgestaltete Moscheesteuer wird die Finanzierung sichern (§ 130 Abs. 2 KV, § 4 Kirchengesetz, SG 190.100). Die Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, Spenden bis zu einem Fünftel (20 %) ihres Nettoeinkommens (Ziffer 709) als Abzug geltend zu machen und damit Steuern zu sparen.

Die Islamische Partei wird die involvierten Stakeholder dabei unterstützen, dem Regierungsrat eine genehmigungsfähige Verfassung der Umma vorzulegen (§ 127 KV).

Alle Vorteile für Sie auf einen Blick:

1. Religionsunterricht:

Konfessioneller Unterricht für Ihre Kinder in der Schule.

2. Seelsorge:

Staatlich finanzierte Betreuung durch Imame und Imaminnen in Spitälern und Institutionen.

3. Kulturgüter:
Staatliche Unterstützung bei der Erhaltung und Pflege religiöser Kulturgüter.